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Im Aufbau…

(c) Pixabay – Gerald

Stück für Stück versuche ich, Informationen aus den Bereichen Medizin (hier Schwerpunkt Querschnittslähmung), Pflege & Therapie, Hilfsmittel sowie den Bereichen Begutachten sowie Dienstvorschriften der Krankenkassen und MD zu erklären.

Dieses ist ein sehr interessantes und zugleich kompliziertes Thema, da die Krankenkassen, der MD und andere Gutachter,  Richter und Richterinnen an diesen obligate „Dienstvorschriften“ sich in der Bearbeitung der Verwaltungsvorgänge (z.B. zur Hilfsmittelversorgung) sowie in den Amtsermittlungen (bei Klageverfahren) halten sollten.

Die hier gemachten Aussagenberuhen auf jahrelangen, erfolgreiche (Zusammen-) Arbeiten in verschiedenen Bereichen, (Sanitätsbereich  der Bundeswehr, SAZ (Sanitätssoldat, Rettungssanitäter/ Krankenpfleger BW), als geprüfter IHK-geprüfter Gutachter sowie Security, Kauf- / Warenhausdetektiv. In diesen Funktionen, auch als Fachbereichsleiter wurde erfolgreich mit Steuerfahndungs-, Sicherheits- und Ermittlungsbehörden zusammen gearbeitet.  

Die hier gemachten Aussagen stellen daher die persönliche Einstellung dar und ersetzen keine Beratung durch einen Fach- / Rechtsanwalt. 
Allerdings sei anzumerken, aufgrund der zahlreichen laufenden eigenen Klageverfahren, dass einige Informationen z.B. aus der Begutachtung den Anwälten und Gerichten nicht bekannt sind oder bewusst durch befangene Richter und Richterinnen ignoriert wurden.

Alle hier gemachten Aussagen und Angaben liegen als Beweise durch Diagnosen, Arztbriefe, MD-Gutachten sowie anderen nachweislichen Tatsachenbeständen als Beweis (Bild, Video, Laborwerte, Diagnosen, etc.) vor und können von Ermittlungsbehörden, Anwälten, Dienstaufsichtsbehörden etc. angefordert werden.