Akteneinsicht

Akteneinsicht

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Wer erhält welche Aktensicht?

Normaler Weise gibt es in der Krankenkasse als Körperschaften öffentlichen Rechtes nur EINE Verwaltungsakte.  Hier gehe ich nicht auf die zahlreichen juristischen Erklärungen ein, was ein Verwaltungsakt ist.

Entscheidend ist, dass die „Aktenlage“ korrekt geführt wird.
In dieser sind alle entscheidungsrelevanten Informationen wie Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche (Hier Patientenquittungen), Reha-Maßnahmen sowie andere prozessrelevanten Unterlagen.

Eine Krankenkasse hat zahlreiche Informationsquellen. Es sind heutzutage zahlreiche APP-, Fax-, Email- oder DFÜ – Systeme im Einsatz.
Krankenkassen kommunizieren mit verschiedenen elektronischen Mitteln.

Kommunikation zwischen Krankenkassen passieren i.d.R. über DFÜ.
Dafür gibt es das System KIM (Kommunikation im Medizinwesen) oder KBV – kv.dox – der E-Mail-Dienst für die Praxen.

Für die Kommunikation zu Gerichten haben die Krankenkassen einen zertifizierten  rechtssicheren Zugang nach ERVV
Es ist daher zu empfehlen, wenn Sie sich bei „Mein Justizpostfach“ registrieren und sich einen gesicherten Zugang zur rechtssichern Kommunikation mit Krankenkasse, MD oder Behörden zulegen.

So verhindern Sie, dass die Krankenkasse über APP´s eingereichte Formulare nicht einfach unterschlagen kann, weil sie behauptet, die Dokumente würden nicht vorliegen.  So können Sie den rechtssicheren Erhalt nachweisen.
Email und App´s sind im Streitfall nicht beweisend, da nicht rechtssicher.

  1. pauschale Akteneinsicht

Stellen Sie, ihr Rechtsanwalt oder das Gericht einen Antrag auf Akteneinsicht, erhalten Sie i.d.R. eine erste „pauschale“ Akteneinsicht.
D.h. Sie bekommen eine grobe Übersicht ihrer Daten inklusive Rechtsbehelfsbelehrung nach BDSG / DSGVO.

D.h. Sie haben das Recht auf Auskunft, was mit ihren Daten passiert ist und wofür diese verwendet wurden.
Darunter fallen u.a. das Recht auf Berichtigung, Löschung, Ergänzung, Einschränkung sowie das Recht auf Vergessen werden, wenn z.B. falsche Diagnosen in ihrer Aktenlage vorliegen und diese Gegenstand des Klageverfahrens geworden sind.

Siehe:
DSGVO – Artikel 15Auskunftsrecht der betroffenen Person

2.  detaillierte Akteneinsicht

Fallen ihnen bestimmte Diagnosen oder Vorgänge auf, die ihnen nicht bekannt sind, erfolgt einen „detaillierte Akteneinsicht“.
D.h. sie führen die strittigen Diagnosen auf und fragen gezielt nach, wo diese z.B. herkommen, von welchem Arzte etc.

Lassen sie sich nicht von der pauschalen Aussage der TK (oder ihrer Krankenkasse) ins Boxhorn jagen, die Daten würden von Ärzten und Kliniken „eingespielt“ und die TK hätte keine Möglichkeit, die Daten zu ändern.

Dieses ist eine Falschaussage der „Kundenberater“.
Laut BfDI gab es eine Gesetzesänderung, nachdem die Krankenkassen eigenständig ICD-10-Diagnosen ändern dürfen und diese auch betrugsmäßig machen.

Ferner liegen und Abrechnungsdaten von Kliniken als Beweise vor, dass die Diagnosen in meinen Aktenlagen NICHT von den Ärzten und Kliniken stammen. Siehe ICD-10-Fälschungen und staatsanwaltliche Ermittlungen.

Der ICD-10-Diagnoseschlüssel dient der amtlichen Klassifikation für ärztliche Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin verwendet diesen ICD-Code auch, um Krankheitsdiagnosen auf Ihrer Krankschreibung zu verschlüsseln. Mit der ICD-Diagnoseauskunft haben Sie die Möglichkeit, die vollständige Diagnose einer Krankheit oder eines Gesundheitsproblems zu erfahren.

ICD-10-GM-2025 Code Suche

3. Auskunftsersuchen

Sollte die o.g. Daten unvollständig sein oder sie enthalten nicht die geforderten Informationen, stellen Sie ein „Auskunftsersuchen ALLER personenbezogenen Daten aus ALLEN (Hybrid-) Systemen.
D.h.: APP, Fax, Email, DFÜ, TK-ViA-Medikamentensystem, Patientenquittungen, KIM-Protokolle, ERVV-Übertragungen, Notizdatenbanken (hier stehen u.a. interessante und u.U. prozessrelevanten Aktennotizen des Kundenberater drin).

Nicht zu vergessen sind auch Posteingangs- und Ausgangsbücher, da die TK für ihre rechtswidrigen Absprachen mit dem MD u.a. den Postweg benutzt um um Dokumente mit rechtswidrigen Absprachen mit an den elektronischen Aktenlagen vorbei zu übermitteln.

Diese Vorgänge werde ich auf separaten Seiten mit den entsprechendes Beweise aufführen.

Fazit:

Bestehen Sie auf ihre Rechte der Akteneinsicht.
Dieses Informationen sind u.U. prozessrelevant und für die verordnete und abgelehnte Hilfsmittelversorgung vor Gericht notwendig.

Verweigert die Krankenkassen diese Akteneinsichten, so werden Sie als Kläger in ihrer Beweisführung gehindert.
Dieses kann nach Urteilen das Gericht so auslegen, als wäre ihre Beweisführung gelungen.

Quelle: Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren – Rechtsportal  https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2005/BSG/Amtsermittlungsgrundsatz-im-sozialgerichtlichen-Verfahren

Anzüge aus BSG – Beschluss vom 13.09.2005 – Aktenzeichen B 2 U 365/04 B:

Quellen:

➤ Verwaltungsakt : Definition, Beispiele, Merkmale & Arten

Verwaltungsakt • Verwaltungsakte Definition und Beispiele · [mit Video]

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